10.11 A.I.1.1.8. und B.I.1.1.7. der Anklageschrift Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 15. April 2018 (Datum der Überweisung von Bitcoins im Wert von CHF 10’468.00) bis ca. 21. April 2018 gemeinsam mit AH.________ und AI.________ mindestens 500 – 750g Methamphetamin in Form von Crystal erworben und eingeführt zu haben. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4935 f. und 4963) verwiesen. Oberinstanzlich beantragt A.________ einen Schuldspruch mit einer Menge von 450g (brutto) Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6266) und C.________ einen Schuldspruch mit einer Menge von ca. 500g (brutto)