Verglichen mit der zeitlich zuvor liegenden Lieferung, wobei für 500g Methamphetamin in Form von Crystal CHF 9'140.00 aufgewendet wurden, ist somit von einer grösseren Bestellmenge auszugehen. Aufgrund des volatilen Bitcoinkurses und unter Berücksichtigung dessen, dass jeweils auch Zwischenmargen und die im Paket enthaltenen Gegenstände abzugelten waren, kann die genaue Bestellmenge jedoch nicht mehr eruiert werden. Zu Gunsten der Beschuldigten geht die Kammer gestützt auf den überwiesenen Betrag davon aus, dass 750g (brutto) Methamphetamin in Form von Crystal bestellt und geliefert wurden.