__ sodann an, dass es sich wohl um eine Drogenlieferung gehandelt habe, da das Paket aus BO.________(Landteil) gekommen sei. An die genaue Menge könne er sich jedoch nicht mehr erinnern (pag. 2091, Z. 479 ff.). C.________ konnte sich somit durchaus an die Lieferung, hingegen nicht an die Warenbezeichnung und die exakte Menge erinnern, was der Kammer nach