Wäre es tatsächlich zu einer Leerlieferung gekommen, wäre zu erwarten gewesen, dass C.________ und A.________ dies untereinander besprochen und im Rahmen ihrer Aussagen entsprechend vorgebracht hätten. Aus der Kadenz der Lieferungen ergeht, dass es nach der hier fraglichen Lieferung nicht zu finanziellen Engpässen kam. Vielmehr wurde bereits kurz darauf erneut eine Bestellung in die Wege geleitet, wobei die dafür eingesetzte Geldsumme im Vergleich zur vorangehenden Lieferung wiederum zunahm. Schliesslich wurden die weiteren Beteiligten AH.________ und AI.________ bereits rechtskräftig verurteilt (vgl. pag.