36 Aussagen nicht von einer Leerlieferung aus, er könne sich einfach nicht daran erinnern und machte dann Angaben zur Menge. Schliesslich bestehen entgegen den Ausführungen der Verteidigung von C.________ auch keine Anzeichen dafür, dass A.________ hierbei legale Waren über das Darknet bezogen oder im Hinblick auf ein späteres Geschäft lediglich Geld auf das Konto im Darknet überwiesen hat. Wäre es tatsächlich zu einer Leerlieferung gekommen, wäre zu erwarten gewesen, dass C.________ und A.______