10.9 A.I.1.1.6. und B.I.1.1.5. der Anklageschrift Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 19. Februar 2018 (Datum der Überweisung von Bitcoins im Wert von CHF 9’140.00) bis ca. 25. Februar 2018 gemeinsam mit AH.________ und AI.________ mindestens 500g Methamphetamin in Form von Crystal erworben und eingeführt zu haben. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4934 und 4962) verwiesen. Oberinstanzlich beantragt A.________ einen Schuldspruch wegen Anstalten treffen zum Erwerb und zur Einfuhr von 450g (brutto) Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6266) und C.________ einen Freispruch (pag.