Für das Jahr 2017 geht die Kammer somit von einem Reinheitsgrad von 60.76% (49% * 1.24), für das Jahr 2018 von einem Reinheitsgrad von 83.08% (67% * 1.24) aus. 10.4 A.I.1.1.1. und B.I.1.1.1. der Anklageschrift Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 6. Juni 2017 (Zollannahme) bis 13. Juni 2017 gemeinsam ca. 500g Methamphetamin in Form von Crystal im Wert von mindestens CHF 9’164.00 erworben und eingeführt zu haben. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4932 und 4960) verwiesen. Oberinstanzlich beantragt A.________ einen Schuldspruch mit einer Menge von 450g (brutto) Methamphetamin in Form von Crystal (pag.