Entgegen den Ausführungen beider Beschuldigter ist kein Abzug für die Standardabweichung vorzunehmen, zumal die Streuung gemäss der Standardabweichung gleichermassen auch für die Annahme eines über dem Durchschnittswert liegenden Reinheitsgrads sprechen würde. Sodann lässt auch ein Blick auf die Medianwerte der einschlägigen Jahresstatistiken erkennen, dass insbesondere im Jahr 2017 der Durchschnittswert aufgrund einiger weniger Proben mit äusserst tiefem Reinheitsgrad vergleichsweise niedrig liegt. Gestützt auf die Aussagen der Beschuldigten über die gute Qualität des Methamphetamins ist jedoch von einer (mindestens) durchschnittlichen Qualität des Methamphetamins auszugehen.