wird gemäss B.I.1. der Anklageschrift zur Last gelegt, in der Zeit von Frühling 2017 bis 9. Mai 2019 an verschiedenen Orten, gemeinsam mit A.________ und teilweise gemeinsam mit anderen Personen, Methamphetamin (in Form von Crystal und Thaipillen) erworben/erlangt, teilweise eingeführt und teilweise Anstalten dazu getroffen zu haben. Ebenfalls wird ihm die mit A.________ und teilweise mit anderen Personen getätigte Veräusserung von Methamphetamin (in Form von Crystal und Thaipillen) vorgeworfen. Er habe im Wissen darum oder in der Annahme, dass die ihm vorgeworfenen Tathandlungen die Gesundheit vieler Menschen mittelbar oder unmittelbar in Gefahr bringen könnten, gehandelt.