9. Beweismittel Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt im Rahmen der konkreten Würdigung darauf eingegangen. Es wird im Weiteren auf die Zusammenfassung der Vorinstanz (S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 5739 ff.) und die amtlichen Akten verwiesen.