Aufteilung der Verfahrenskosten (B.III.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Die Rückzahlungspflicht der amtlichen Entschädigung (B.IV. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) ist von der materiell-rechtlichen Beurteilung abhängig und folglich ebenfalls neu zu beurteilen. Der Rechtskraft nicht zugänglich sind schliesslich die Verfügungen betreffend die Löschung der erstellten DNA- Profile und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (B.V.4. und B.V.5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).