26 folglich ebenfalls neu zu beurteilen. Schliesslich hat die Kammer erneut über die Frage einer Ersatzforderung zu befinden. Der Rechtskraft nicht zugänglich sind sodann die Verfügungen betreffend die Löschung des erstellten DNA- Profils und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (A.V.11. und A.V.12. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Betreffend C.__