unter Auferlegung der darauf entfallenden erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten an den Staat sowie unter Entrichtung der darauf entfallenden Verteidigungskosten. 3. C.________ sei schuldig zu sprechen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und mengen-, banden- und gewerbsmässig qualifiziert gemeinsam mit A.________ begangen, - 06.06.2017 - 13.06.2017: Erwerb und Einfuhr von ca. 500 g Methamphetamin in Form von Crystal (Reinheitsgrad 28.4%; reine Wirkstoffmenge: 142 g) (Ziffer B./I./1.1.1. AKS);