Das Widerrufsverfahren auf Grundlage des Urteils vom Regionalgericht Bern-Mittelland vom 27. April 2018 sei ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten, eventuell unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern, einzustellen. VI. Weitere Verfügungen 1. Die Verfahrenskosten im oberinstanzlichen Verfahren seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. 2. Die amtliche Verteidigung sei für das oberinstanzliche Verfahren gemäss Kostennote vom 25. Februar 2025 zu entschädigen. 3. Es seien von Amtes wegen die weiteren Verfügungen (DNA, Einziehungen usw.) zu erlassen.