1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten unter Anrechnung der seit 9. Mai 2019 ausgestandenen Haft (Polizeihaft, Untersuchungshaft und vorzeitiger Strafvollzug). 2. Zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 10.00/Tag unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von höchstens 9/10 der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten. V. Widerrufsverfahren (Einstellung)