Das Strafverfahren gegen A.________ wegen des Vorwurfs der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Anstalten treffen zur Herstellung einer unbekannten Menge Thaipillen für den Eigenkonsum in der Zeit von April 2018 bis 21. September 2018 und im Frühling 2019 in I.________(Ortsname), N.________(Ortsname) und eventuell andernorts sei einzustellen ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung (Ziffer 1.1.2. Anklageschrift). III. Freisprüche