4. Anträge der Parteien 4.1 Generalstaatsanwaltschaft Für die Generalstaatsanwaltschaft beantragte und begründete Staatsanwältin ZZ_______ Nachstehendes (pag. 6250 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. Januar 2023 in Rechtskraft erwachsen ist wie folgt: A. A.________ hinsichtlich - der Schuldsprüche wegen bandenmässiger Geldwäscherei (Ziff. A.I.2. des Urteilsdispositivs) - des Vergehens gegen das Waffengesetz (Ziff. A.I.3.) - der Verfügungen (Ziff. A.V.).