5884). Ebenfalls gutgeheissen wurde mit Verfügung vom 21. Februar 2025 der Beweisergänzungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Beizug der Akten betreffend AK.________ (SK 22 587) (pag. 6120 ff. und 6187 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung erneuerte A.________ die mit Eingabe vom 20. Februar 2025 gestellten Beweisergänzungsanträge (pag. 6157 ff.) und ergänzte diese um den Antrag, die soeben eingereichten Dokumente (Fahrzeugbewertung Comparis) zu den Akten zu nehmen (pag. 6161 ff. und pag. 6201 ff.).