Weiter wurden die Akten BJS 24 690 bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland betreffend C.________ und die Akten PEN 21 1211 beim Regionalgericht Bern-Mittel- land betreffend AG.________ sowie die Akten SK 23 219 bei der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern betreffend AH.________ ediert. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2023 wurde der durch C.________ gestellte Beweisergänzungsantrag auf parteiöffentliche Einvernahme von G.________ gutgeheissen (pag. 5884).