C.________ wird verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Es wird festgestellt, dass die Untersuchungshaft vom 21. September 2018 bis am 20. März 2019 (181 Tage) sowie vom 9. Mai bis am 11. Dezember 2019 (217 Tage) gedauert hat und C.________ am 12. Dezember 2019 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten hat und am 17. Juni 2022 entlassen worden ist (919 Tage). Die total 1317 Tage werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet (Art. 51 StGB).