5. Das Kontoguthaben von A.________ bei der H.________(Bankbezeichnung) (Privatkonto J.________(Kontobezeichnung)) wird in der Höhe von CHF 25'000.00 mit den Verfahrenskosten verrechnet (Art. 442 Abs. 4 StPO). Die H.________(Bankbezeichnung) (Schweiz) AG wird angewiesen, den Betrag dem Regionalgericht Bern-Mittelland zu überweisen. Mit Eingang der Überweisung beim Gericht gilt die Kontosperre als aufgehoben. 6. Die Sperren der weiteren Bankkonten von A.________ werden aufgehoben.