Es wird festgestellt, dass die Untersuchungshaft vom 9. Mai 2019 bis 10. Mai 2021 (733 Tage) gedauert hat und die Strafe am 11. Mai 2021 vorzeitig angetreten worden ist. Die gesamte Zeit wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet (Art. 51 StGB). 2. Zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 1’100.00. Der Vollzug wird aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. 3. Zu den Verfahrenskosten von CHF 68'118.45 (Art. 426 Abs. 1 StPO):