Weiter ist es nachvollziehbar, wenn der Gutachter erwähnt, dass er die vom Beschwerdeführer angeblich gegenüber seinen Therapeuten gemachten Angaben nicht überprüfen könne und auf die dokumentierten Inhalte der beiden Therapeuten verweist (pag. 169). Schliesslich ist denn auch darauf hinzuweisen, dass Dr. med. C.________ den Verlaufs- bzw. Abschlussbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 28. März 2024 ausführlich zusammengefasst (pag. 133 ff.), die darin gemachten Ausführungen/Einschätzungen zumindest punktuell aufgegriffen (pag. 143, pag. 178, pag.