Erste Fortschritte wurden dem Beschwerdeführer zwar immer wieder attestiert, es blieb allerdings langfristig bei solchen ersten Fortschritten, die überdies nie nachhaltig waren. Zudem waren diese hauptsächlich im therapeutischen Setting feststellbar und liessen sich kaum – wie die hiervor erwähnten Vorfälle zeigen – auf andere Situationen übertragen. Die Kammer verkennt nicht, dass der Beschwerdeführer bereit und motiviert wäre, die stationäre therapeutische Massnahme weiterzuführen. Aktenkundig hat es ihm an diesbezüglicher Motivation und Bereitschaft nicht resp. nie gefehlt.