rapie u.a., pag. 102). Die Kammer stellt diesbezüglich jedoch auf das ausführliche und umfassende Ergänzungsgutachten von Dr. med. C.________ vom 8. April 2024 ab, zumal der Beschwerdeführer am 1. November 2022 aus dem Massnahmenzentrum St. Johannsen ausgetreten ist, dem dortigen Therapeuten nicht die gesamten Akten vorlagen und für die Erstellung des fraglichen Verlaufs- bzw. Abschlussberichts schliesslich auch keine aktuelle Exploration des Beschwerdeführers – dies im Gegensatz zur ergänzenden Begutachtung von Dr. med. C.________ vom 8. April 2024 – stattfand.