Davon ist gestützt auf die jüngsten Einschätzungen nicht auszugehen. Dr. med. C.________ hielt die im Zeitraum 2021-2024 gesammelten Befunde für aussagekräftig genug, um die deliktrelevante Beeinflussbarkeit des Beschwerdeführers noch einmal kritischer einzuschätzen als im Gutachten 2021 (pag. 186). Er hielt fest, dass selbst wenn nach dem Vorfall vom 14. Juli 2022 die Therapie intensiv fortgesetzt worden wäre, der Beschwerdeführer beim Enddatum «10. Juli 2023» weit davon entfernt gewesen wäre, aus einer Vollzugseinrichtung versetzt zu werden (pag. 182). Der Verlauf seit der letzten Begutachtung zeige eine Persistenz der früher beschriebenen Probleme.