Dr. med. C.________ hielt hierzu ferner fest, dass sich die Qualität der Berichte des Beschwerdeführers nicht verbessert habe, was das seit vielen Jahren konsistent beschriebene Problem der fehlenden Transferleistungen aus der Therapie heraus auf den Alltag veranschauliche (pag. 144). Letztlich zeigte sich die mangelhafte Transferleistung nach Ansicht der Kammer auch im Rahmen der Vorfälle vom 6. November 2019 und 14. Juli 2022. Dem Beschwerdeführer gelang es diesbezüglich – so im Übrigen auch betreffend das Frustrationserleben/Konflikte im Vollzug – nicht einmal, seine deliktrelevanten Problembereiche überhaupt zu erkennen.