Dem ist übereinstimmend mit Dr. med. C.________ entgegenzuhalten, dass die Beteuerungen des Beschwerdeführers, er habe sehr wohl sexuelle Bedürfnisse, Fantasien, Masturbieren etc. regelmässig mit dem Behandlungsteam besprochen, diese hätten es allerdings nie dokumentiert, nach all diesen Jahren im Vollzug nicht plausibel wirken. Dies umso weniger, als etwa der Therapeut im Massnahmenzentrum St. Johannsen diesbezüglich Defizite in der Aufarbeitung beschrieben hat.