3747 Rückseite) bzw. seine Angaben zu allfälligem sexuellem Erleben (Fantasietätigkeit), zu seiner (angeblichen) Ex-Partnerin sowie zu Wahrnehmungen in den Beziehungsurlauben seien oberflächlich, undifferenziert und teilweise wenig nachvollziehbar (pag. 98). Der Beschwerdeführer erwähnte hierzu, dass der Therapieinhalt nicht in seiner Verantwortung liege bzw. er erwarte, dass die Bezugspersonen dies aufschreiben würden (vgl. auch pag. 140). Dem ist übereinstimmend mit Dr. med.