27 fend Masturbationshäufigkeit (pag. 140). Entsprechende Anmerkungen lassen sich den aktenkundigen Berichten aber nicht entnehmen. Vielmehr wurde etwa festgehalten, dass der Beschwerdeführer verneine, überhaupt sexuelle Bedürfnisse zu haben (amtliche Akten BVD, pag. 3747 Rückseite) bzw. seine Angaben zu allfälligem sexuellem Erleben (Fantasietätigkeit), zu seiner (angeblichen) Ex-Partnerin sowie zu Wahrnehmungen in den Beziehungsurlauben seien oberflächlich, undifferenziert und teilweise wenig nachvollziehbar (pag.