Dies wurde von Dr. med. C.________ jedoch aufgegriffen und (teilweise bereits im Rahmen der Begutachtung aus dem Jahr 2021) kritisch gewürdigt. Hinsichtlich Aufarbeitung resp. Thematisierung der Sexualität habe der Beschwerdeführer, angesprochen auf die Forderung im Gutachten 2021, einen plausiblen Einblick in seine Alltagssexualität zu geben, angegeben, dass er regelmässig mit seinem Therapeuten über Sexualität gesprochen habe, so etwa betref-