Er habe in seinen Urlaubsberichten keine Lernkurven gezeigt und auf Rückmeldungen nicht entsprechend reagiert (pag. 185). Die Kammer verkennt nicht, dass im Laufe der Jahre – wie bereits erwähnt – unterschiedliche Empfehlungen/Einschätzungen hinsichtlich des Beschwerdeführers erfolgten, gewisse relevante Therapieinhalte (so etwa die Alltagssexualität bzw. Sexualität an sich) nicht eingehend bzw. nicht von Beginn weg thematisiert/bearbeitet wurden und die verbleibende Zeit ab der letztmaligen gerichtlichen Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme bis zur Aufhebung relativ kurz gewesen ist. Dies wurde von Dr. med.