177 f.), was wiederum mit der Einschätzung gemäss Verlaufs- bzw. Abschlussbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 28. März 2024 übereinstimmt. Dass sich der Beschwerdeführer hinsichtlich seiner problematischen Verhaltensweisen einsichtig gezeigt habe (sein Verhalten aber dennoch nicht habe ändern können), wie dies im Verlaufs- bzw. Abschlussbericht vom 28. März 2024 erwähnt wird, ist indes weder den übrigen Akten noch besagter Eingabe zu entnehmen. Dr. med.