Im oberinstanzlich eingeholten Verlaufs- bzw. Abschlussbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 28. März 2024 wurde diesbezüglich auch ausgeführt resp. ergänzt, dass die Bezugsperson dem Beschwerdeführer wiederholt und klar die Grenzen aufgezeigt habe, sich Letzterer zwar jeweils einsichtig gezeigt, sein inadäquates Verhalten aber dennoch nicht habe unterlassen können. Der Beschwerdeführer habe folgende Verhaltensmuster gegenüber seiner Bezugsperson gezeigt, welche sowohl hinsichtlich Qualität als auch hinsichtlich Quantität zugenommen hätten: «Komplimente machen, bitten bis flehen, dass die Bezugspersonenarbeit durch seine Bezugsperson aufrechterhalten werde;