3746 Rückseite). Im oberinstanzlich eingeholten Verlaufs- bzw. Abschlussbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 28. März 2024 wurde diesbezüglich auch ausgeführt resp. ergänzt, dass die Bezugsperson dem Beschwerdeführer wiederholt und klar die Grenzen aufgezeigt habe, sich Letzterer zwar jeweils einsichtig gezeigt, sein inadäquates Verhalten aber dennoch nicht habe unterlassen können.