doch am 17. Juli 2022 zu einer Nachbesprechung des fraglichen Ausgangs. Zudem wurde bereits im Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 13. Juni 2022 auffälliges Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber seiner Bezugsperson thematisiert (amtliche Akten BVD, pag. 3746 Rückseite). Der Beschwerdeführer hätte sich in der Folge von sich aus zum fraglichen Vorfall und dem beschriebenen Verhalten bzw. den seiner Ansicht nach unwahren bzw. übertriebenen Ausführungen seiner Bezugsperson äussern können.