Obwohl die tatzeitnahen Risikofaktoren über lange Jahre therapeutisch angegangen worden seien, würden sie heute als solche noch vorliegen und trotz attestierter Fortschritte habe eine legalprognostisch relevante Veränderung der vorliegenden psychiatrischen Symptomatik nicht erreicht werden können. Es werde empfohlen, die stationäre therapeutische Massnahme infolge Aussichtslosigkeit aufzuheben und Antrag auf Umwandlung in eine Verwahrung zu stellen (amtliche Akten BVD, pag. 3841 ff.; vgl. auch die Zusammenfassung in Ziff. 26.4 hiervor). Die KoFako beurteilte die jüngsten Vorkommnisse in sachlicher und nachvollziehbarer Weise.