Infolgedessen ging die KoFako in ihrer Beurteilung vom 25. Juli 2022 insbesondere auch mit Blick auf die Vorfälle vom 6. November 2019 und 14. Juli 2022 davon aus, dass der Beschwerdeführer keine weiteren nachhaltigen und legalprognostisch relevanten Fortschritte mehr erzielen werde. Obwohl die tatzeitnahen Risikofaktoren über lange Jahre therapeutisch angegangen worden seien, würden sie heute als solche noch vorliegen und trotz attestierter Fortschritte habe eine legalprognostisch relevante Veränderung der vorliegenden psychiatrischen Symptomatik nicht erreicht werden können.