Auch der Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums St. Johannsen vom 13. Juni 2022 (amtliche Akten BVD, pag. 3745 ff.) fiel in der Folge kritischer als vergangene Berichte aus, auch wenn – wie der Beschwerdeführer zu Recht vorbringt – letztlich nicht die Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme, sondern die Gewährung der Progressionsstufe A empfohlen wurde. Dennoch ist der besagte Verlaufsbericht bei Weitem nicht so positiv, wie der Beschwerdeführer ihn verstanden haben möchte.