hiervor), und sich die KoFako in ihrer Sitzung vom 28. Mai 2020 dahingehend äusserte, dass der Vorfall vom 6. November 2019 und die abschätzigen Bemerkungen gegenüber Frauen die bis anhin positive Entwicklung des Beschwerdeführers relativiere bzw. in Frage stelle, wobei in der Beurteilung vom 20. August 2020 je nach Sachverhaltsannahme betreffend den fraglichen Vorfall entweder die Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme im geschlossenen Setting oder deren Aufhebung zufolge Aussichtslosigkeit empfohlen wurde (amtliche Akten BVD, pag. 3209 f., pag. 3214 ff.).