2685 ff., pag. 2725 ff.). 28.3 Ein knappes Jahr später, am 14. November 2019, wurden die BVD vom Massnahmenzentrum St. Johannsen darüber informiert, dass der Beschwerdeführer während eines unbegleiteten Zeitfensters am 6. November 2019 deliktrelevantes Verhalten gezeigt habe. Dem Beschwerdeführer wurde diesbezüglich vorgeworfen, er habe auf dem Bahnhofplatz in Biel eine Frau angesprochen und ihr mitgeteilt, dass er in seinem Rucksack Drogen/Geld habe. Gleichzeitig habe er der Frau in Aussicht gestellt, ihr von den Drogen abzugeben, wenn sie ihn begleite (amtliche Akten BVD, pag. 3026, pag. 3028 f., pag.