2570 Rückseite); letztlich wurde eine Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme empfohlen (amtliche Akten BVD, pag. 2570 Rückseite). Nur kurz darauf hielt die KoFako in ihrer Beurteilung vom 23. April 2018 etwa fest, dass beim Beschwerdeführer bislang wenig therapeutische Fortschritte zu verzeichnen seien (amtliche Akten BVD, pag. 2636 ff.). Im Verlaufsbericht der JVA St. Johannsen vom 18. September 2018 bzw. in der Ergänzung vom 14. Januar 2019 wurde sodann – teilweise mit Verweis auf die «grossen Therapiefortschritte» – die Weiterführung der Massnahme gemäss Art. 59 StGB empfohlen (amtliche Akten BVD, pag. 2685 ff.