19 punkt zu kurz gewesen sei und – entgegen den Empfehlungen – eine weitere therapeutische Massnahme ausspreche, müsse aus forensisch-psychiatrischer Sicht auf eine ausreichend lange Dauer hingewiesen werden (mind. fünf Jahre), so dass der letztmals entstandene Zeitdruck entschärft werden könne (pag. 198, vgl. auch pag. 203).