Behandlung in den nächsten fünf Jahren nicht zu erwarten (pag. 195 f.). Der Verlauf sei derart ernüchternd gewesen, dass auch aus Sicht des Referenten die therapeutische Massnahme eingestellt werden sollte (pag. 198, vgl. auch pag. 200). Wenn das Gericht davon ausgehe, dass die Therapiedauer im Beurteilungszeit-