Auch hinsichtlich der Bereitschaft zur medikamentösen Behandlung würden sich – trotz widersprüchlicher Beteuerungen in der Vergangenheit – mittlerweile keine deliktpräventiven Strategien mehr erwarten lassen. Selbst wenn der Beschwerdeführer im Zuge des aktuellen Drucks einer Behandlung zustimme, müsse angenommen werden, dass aufgrund seiner durchgehend sehr ambivalenten Haltung und jahrelangen vehementen Ablehnung, eine dauerhafte Medikamentenakzeptanz nicht gewährleistet sei. Damit könne im Jahr 2024 festgehalten werden, dass die deliktpräventive Beeinflussbarkeit mittlerweile als sehr gering eingeschätzt werden müsse. Relevante Behandlungserfolge seien selbst bei intensiver