Im Gutachten 2021 sei festgehalten worden, dass die Legalprognose nicht wesentlich habe verbessert werden können. Der Referent habe dazumal angenommen, dass wenn deliktrelevante Emotionen, Gedanken und Trigger regelmässig abgefragt würden, längere Tatvorlaufphasen erkannt werden könnten. Diese Annahme sei im Zuge der Ereignisse im Beurteilungszeitraum 2021-2024 wahrscheinlich zu optimistisch gewesen (pag. 188). Aktuell müsse der Beschwerdeführer der «Höchstrisikogruppe» der Sexualstraftäter zugeordnet werden (pag. 194). Der Verlauf seit der letzten Begutachtung zeige, bei wesentlich besserer Dokumentation, eine Persistenz der früher beschriebenen Probleme. Der Therapeut habe im Ver-