18 Gerichten. Der Verlauf zwischen August und November 2022 sei in den Vollzugsakten sehr lückenhaft dokumentiert, wobei die Schilderungen des Beschwerdeführers im Rahmen der Begutachtung 2024 keine Veränderungen zeigen würden (pag. 179 f.). Es müsse festgehalten werden, dass selbst wenn nach dem Vorfall vom 14. Juli 2022 die Therapie intensiv fortgesetzt worden wäre, der Beschwerdeführer beim Enddatum (Höchstdauer) der Massnahme am 10. Juli 2023 noch weit davon entfernt gewesen wäre, aus einer Vollzugseinrichtung versetzt zu werden (pag.