Der Beschwerdeführer habe aber kein eigenverantwortliches Engagement erkennen lassen, wobei die Behandlungsdauer allerdings nur ca. ein Jahr gedauert habe, bevor er aufgrund des Vorfalls vom 14. Juli 2022 ins geschlossene Setting zurückversetzt worden sei. Sein Verhalten zeige deutliche Parallelen zu kritischem ausblendendem tatzeitnahen Verhalten gegenüber den Staatsanwaltschaften und