Der Vollzug seit dem letzten Gutachten habe lediglich sieben Monate gedauert, in dieser Zeit sei die Bearbeitung der (All- tags-)Sexualität und eines eigenverantwortlichen Risikomanagements nicht möglich gewesen. Eine relevante Veränderung der deliktrelevanten Problembereiche habe sich nicht erreichen lassen (pag. 167). Zum Vollzug in der JVA St. Johannsen sei als Fazit festzuhalten, dass der Beschwerdeführer rasch in frühere Verhaltensmuster zurückgefallen sei. Er habe eine Ablehnung durch seine Miteingewiesenen provoziert und den damit verbundenen Frust nicht als deliktrelevant erfassen können.