Seine Darstellungen im Rahmen der Exploration 2024 würden seine geringe Selbstreflexion mit erheblichen Bagatellisierungen und Ausblenden verdeutlichen (pag. 161). «Erste Fortschritte» in der Emotionsarbeit seien seit mehr als 20 Jahren immer wieder attestiert worden, es sei langfristig aber bei solchen ersten Fortschritten geblieben, welche zudem nie nachhaltig gewesen seien. Weiterhin habe der Beschwerdeführer im Zusammenleben hochfrequentiert Konflikte produziert, die er oft gar nicht habe erkennen können. Für den Gutachter und das Behandlungsteam sei absehbar gewesen, dass die vom Regionalgericht Bern- Mittelland mit Entscheid vom 5. Oktober 2021 verlängerte Massnahmendauer von